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Aktuelles 2017

 

Auf dem gut besuchtem Jahresabschluss wurden in Weihnachtlicher Stimmung und bei leckerem Grünkohl  die Sieger des Jahresmeisterschießen geehrt.

v.L.  3.Platz 3748,3 Ringe Horst Müller, Martina Teng 1.Pl. 3771,6Ringe und Horst Krollmann den 2.Pl. mit 3763,2 Ringe

 

 

_H.-J Wegmannpokal 2017 Endergebnisliste

 

_Neue Wettkampfklassen ab dem Sportjahr 2018

 

Einladung 4 Benefiz Pokalschiessen

 

 

Einladung H-J-Wegmann Pokalschiessen

 

 

 

 

Aktion „Schützen helfen“ mit Spende für den Hospizverein

Einmal im Jahr lädt der Bürger-Schützenverein 1884 Höntrop (BSV) zu einem Benefiz-Pokalschießen für Nichtschützen ein. Dann treten 3er Teams aus verschiedenen Vereinen, von Firmen- und Thekenmannschaften oder z. B. der Feuerwehr in der Schützenhalle am Wattenscheider Hellweg 155 an, um Pokale und Medaillen zu erringen, die nachbarschaftliche Geselligkeit zu pflegen, aber auch, um mit ihrer Startgebühr und dem möglichen Überschuss aus dem Verzehr für einen guten Zweck zu spenden. Unter dem Motto „Schützen helfen“ übergab jetzt der BSV-Vorstand aus der letztjährigen Aktion dem Hospizverein Wattenscheid ein Geldsäckchen mit 350 Euro. Unser Foto zeigt v. l. n. r. bei der Übergabe: Andreas Bertelt (BSV), Siegfried Schirmer und Anke Schulz-Najda (beide Vorstand Hospizverein) sowie Wilhelm Böhmer und Rudi Blaschke (beide BSV).

Foto u. Text: S. Schirmer

 

 

 Waffenrecht

Bundestag beschließt neues Waffengesetz 20.05.2017 – Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Schützenbund begrüßt die Nachbesserungen beim Bestandsschutz. Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Der Deutsche Schützenbund hatte gemeinsam mit den zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen und die Anpassung an aktuelle Normen zwar begrüßt, aber eine deutliche Verschärfung abgelehnt. Illegale Waffen kommen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Zudem ist die geforderte Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend. Hundertprozentige Sicherheit sei ein Illusion und die bisherigen Standards ausreichend. Zudem hätte es mit den Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450 eine günstigere Alternative gegeben. Dem ist die Bundesregierung und nun auch der Bundestag leider nicht gefolgt. Wir begrüßen allerdings den umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer. In seiner Stellungnahme hat der Deutsche Schützenbund weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die auch in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für die bisherigen Besitzer von aktuell genutzten Waffenschränken ausgeweitet. Diese Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden, sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatte der Deutsche Schützenbund in der verbändegemeinsamen Stellungnahme als unverhältnismäßig kritisiert. Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden zur Pflicht bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur der Deutsche Schützenbund mit den im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates kritisiert. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung, andererseits wird durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern. Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen. Schließlich wird eine neue, zeitlich auf ein Jahr befristete Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffen, Waffenteile und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben. Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung noch nichts zu tun. Dies wird eine Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.

 

 

 

Termine-2017

 

 

 

 

 

Philipp Schulz | 5. März 2017 | 10:41

Telefonabzocke: „Verstehen Sie mich?“

Ob Telefonabzocke oder Phishing-Mails: Die meisten Betrügermaschen kennen Sie sicher schon. Dennoch funktionieren Sie immer noch wunderbar. Kennen Sie aber schon die neuste Masche, die sich Betrüger haben einfallen lassen, um Sie am Telefon über den Tisch zu ziehen? Seien Sie extrem vorsichtig!Auch Betrüger lassen sich nicht lumpen und sich daher immer neue Methoden einfallen, um an Ihre Daten oder Ihr Geld zu kommen. Aus den USA schwappt gerade eine neue und ziemlich gefährliche Betrugsmasche nach Deutschland, vor dem wir Sie an dieser Stelle warnen möchten. Opfer kann einfach jeder werden. Es geht dabei um einen erst einmal ziemlich harmlos wirkenden Telefonanruf. Wenn Sie jetzt an den Enkeltrick denken, liegen Sie falsch. Wenn Sie jemanden an der Strippe haben und die Verbindung schlecht ist, sollten Sie sehr vorsichtig sein, denn der Anrufer wird Sie fragen, ob Sie ihn nun besser verstehen können, wenn die Verbindung plötzlich besser ist. In dem Moment, wo Sie „Ja“ sagen, schnappt die Falle zu. Das Gespräch wird mitgeschnitten. Der Betrüger schneidet Ihr „Ja“ mit. Am Ende, wenn Sie aufgelegt haben, geht die Arbeit der Kriminellen los, denn diese schneiden dann ein Fake-Telefonat zusammen, in dem es so klingt, als haben Sie einem Kauf zugestimmt oder eine Bestellung aufgegeben. Auch andere Fragen, die Sie mit einem „Ja“ beantworten würden, sind möglich! Schon vor dem Anruf sind Sie eigentlich schon in die Falle getappt, denn die Abzocker wählen Ihre Opfer mit Bedacht aus und informieren sich gründlich über dessen Wohnort und Email-Adressen. Selbst wenn Sie dann auflegen, wird Ihnen eine Rechnung ins Haus flattern. Zahlen Sie nicht, schaltet sich ein Inkasso-Büro ein – dies kann ein echtes oder ein gefaktes sein. Reagieren Sie auch darauf nicht, kann das am Ende einen Eintrag der Schufa bedeuten, wenn das Inkassobüro existiert. Welche Probleme sich daraus ergeben, ist für viele eine Horrorvorstellung. Telefonabzocke: Es gibt schon ein Opfer In einem Artikel auf „Heise.de“ wird von einem Mann berichtet, der 125 Euro für das Auflegen bezahlen soll. Nachdem das „Ja“ aus ihm gequetscht wurde, legte er auf, bekam einen Rückruf mit der Info, er müsse 125 Euro zahlen, die Rechnung käme per Post. Weiter heißt es: „Meine Rückfrage, für welche Leistung er eine Rechnung schreiben würde, beantwortete er so: ‚Das ist bei uns hier so, dass auflegen 125 Euro kostet.‘ Daraufhin hat er aufgelegt.„“ Können Sie sich schützen? Aber natürlich. Merken Sie sich die Zeit, das Datum und, sofern sie angezeigt wurde, die Telefonnummer. Wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Wahrscheinlich wird es etwas dauern, bis Sie durchkommen, doch Sie haben das Recht auf Ihrer Seite.

Quelle: ICT Team, Big Direct

 

Schützenhilfe und Stiller Star des DSB Philipp Schulz | 14. Januar 2017 | 10:06 DSB

Die Deutsche SchützenZeitung präsentiert bemerkens- und nachahmenswerte Projekte, bei denen DSB-Mitglieder vor Ort im wahrsten Sinne des Wortes „Schützenhilfe“ leisten oder geleistet haben.

Jeden Monat werden DSB und DSZ einen weiteren Verein und sein gesellschaftliches, kulturelles und soziales Engagement vorstellen. Jeder vorgestellte Verein wird mit einer Schützenhilfe-Urkunde und 100 Euro für die Vereinskasse prämiert.

Und am Jahresende wird es spannend: Aus den Monatssiegern werden die über 20.000 DSB-Newsletterabonnenten den Schützenhilfe-Verein des aktuellen Jahres wählen!

Jetzt noch bis zum 22.01.2017 abstimmen für ihren Kandidaten.

Für Westfalen sind mit im Rennen bei der Aktion Schützenhilfe: 16/01 Bürgerschützenverein Wattenscheid, DJK Röder, Bad Salzuflen und Schießgruppe Altschermbeck.

Bei der Aktion Stiller Star haben wir auch mehrere Kandidaten für Westfalen dabei: Jasmin Langen und Maik Spriewald. Stimmen Sie jetzt ab und wir holen uns die Titel nach Westfalen. Einfach eine formlose E-Mail mit ihren Favoriten an schuetzenhilfe@dsb.de

(C)Hompage des Bürgerschützenverein 1884 Wattenscheid - Höntrop e.V,

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